Rezertifizierung-ICW

Aktuell: 

Antrag auf Rezertifizierung nun auch online möglich

Hier gelangen Sie zum Formular: https://eucentral.questionmark.com/home/700011/user/register/site

Weitere Infos finden Sie unten.

 

Sie sind Wundexpertin bzw. Wundexperte ICW

  • Hier erhalten Sie Antworten auf Fragen zu Ihrer Rezertifizierung (auch in Corona-CoVid-19-Zeiten) und
  • Infos zu Fortbildungen, damit Sie ICW-Punkte erhalten

 

Was sollten Sie bei der Rezertifizierung beachten?

  • Aktuelle Formulare: Verwenden Sie immer die Antragsformulare in der aktuell gültigen Fassung, also des Jahres der Antragsstellung
  • Pünktlich abgeben: also spätestens 3 Monate nach Ablauf Ihrer Urkunde (frühestens 3 Monate davor)
  • per Einschreiben: Versenden Sie Ihre Unterlagen per Einschreiben, dann haben Sie die Kontrolle, dass Ihr Antrag auch eingegangen ist

 

Achten Sie auf Fortbildungen mit ICW-Punkten!

Bitte melden Sie sich nur bei Fortbildungen und Fachtagen an, an denen ICW-Rezertifierungspunkte vergeben werden. Achten Sie vor der Anmeldung auf das ICW-Logo, damit Sie sich im Nachhinein nicht ärgern müssen.

Wir bieten zahlreiche Fortbildungen als Rezertifizierungsveranstaltung an. Hier gelangen Sie zu den Fortbildungen zum Thema Wundmanagement. Darunter sind zahlreiche Fortbildungen, an denen Sie ICW-Punkte erhalten.

Übersicht der ICW-zertifizierten Fortbildungen. Bei den Fortbildungen, an denen es ICW-Punkte gibt, sind die Punkte jeweils separat angegeben!

 

Informationen Rezertifizierung / Teilnahme an Fachtagen und Corona-Epidemie

Liebe Seminarteilnehmer, aufgrund der Corona-Epidemie hat sich unser Alltag verändert, wovon auch die Bildungsveranstaltungen betroffen sind. Viele Seminare wurden abgesagt oder verschoben. Bei den in naher Zukunft geplanten Veranstaltungen, herrscht noch Unklarheit, ob diese stattfinden können.

Von Seiten der Zertifizierungsstelle ICW/TÜV PersCert gilt folgendes (Stand: 01.02.2021, mit Aktualisierungen von 06/2021):

 

Bezogen auf die Rezertifizierung

  • Derzeit sollte es für alle Teilnehmer wieder möglich sein, Fortbildungen bzw. Hospitationen für die Rezertifizierung wahrzunehmen, zudem ist ein großes Angebot an E-Learning Seminaren registriert und nach wie vor ist es möglich, einmalig die Punkte in ein anderes Jahr zu übertragen (s. unten). Die ICW kann daher zusätzliche Verschiebungen nicht mehr anerkennen.

 

  • Teilnehmer, die aufgrund der aktuellen Situation ein bereits gebuchtes RezertifizierungsSeminar nicht wahrnehmen, erhalten die Möglichkeit, die erforderlichen Rezertifizierungspunkte nachzuholen. Dies sollte so bald wie möglich erfolgen, spätestens bis zum Ablauf des Zertifikats.
  • Teilnehmer, bei denen das Zertifikat in Kürze abläuft und die keine Möglichkeit haben, entsprechende Rezertifizierungs-Seminare zu buchen und/oder zu besuchen, können die Punkte ebenfalls nachholen. Das neue Zertifikat wird dann rückwirkend auf den Zeitpunkt ausgestellt, zu dem das alte Zertifikat regulär abläuft, d. h. die neue Frist läuft dann wieder fünf Jahre ab dem neuen (ggf. rückdatierten) Zertifikatsausstelldatum.
  • Teilnehmer können zudem anstelle eines Anwesenheits-Seminars, zusätzlich zu den bisher möglichen 8 Punkten, ein weiteres e-Learning-Seminar oder Webinar belegen, um damit die erforderlichen Rezertifizierungspunkte (max. 8) zu erlangen.

 

Bezogen auf die Standardseminare

  • Bildungsanbieter können die Seminarlaufzeit beim Wundexperten ICW® , Fachtherapeut Wunde ICW® sowie dem Ärztlichen Wundexperten ICW® sowie anberaumte Prüfungstermine auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Die neuen Termine müssen der Zertifizierungsstelle mitgeteilt werden. In diesen Seminaren ist vorerst kein Ersatz über Webinare oder e-Learning Einheiten vorgesehen.
  • Sollte eine schriftliche Prüfung in einem der genannten Seminarkonzepte zur Reduzierung der Teilnehmerzahl an zwei verschiedenen Terminen stattfinden, kann hierfür bei der Zertifizierungsstelle eine zweite Klausur angefordert werden.
  • Teilnehmer, die im Rahmen der Seminare geplante Hospitationen nicht wahrnehmen können, erhalten ebenfalls die Möglichkeit, diese in Abstimmung mit dem verantwortlichen Bildungsanbieter zu verschieben. Angesetzte Abgabefristen für Hausarbeiten und Nachweise verlängern sich entsprechend. Sobald sich die Situation wieder normalisiert hat, gelten die bisher üblichen Regelungen und Fristen.

 

Quelle und weitere Infos finden Sie:

Infos_Wundseminare_Corona.pdf (icwunden.de)

https://www.icwunden.de/fileadmin/Wundseminare/Textdateien/Rezertifizierung/Rezertifizierung_Teilnehmer_Info_und_Antrag.pdf

 

Sie wollen Ihre Wundexperten-Urkunde nach 5 Jahren neu beantragen?

Sie haben 2 Möglichkeiten: schriftlich oder (seit neuestem) auch online

 

online

Klicken Sie auf den Link, dann gelangen Sie zum Formular: 

Erstellen Sie ein Konto: https://eucentral.questionmark.com/home/700011/user/register/site

Im 2. Schritt können Sie online den Antrag auf Rezertifizierung stellen

Vorteile:

  1. Ihr Antrag auf Rezertifizierung kann wesentlich schneller bearbeitet werden
  2. Der Antrag ist um 10,00 Euro günstiger

 

schriftlich

Schicken Sie bitte die Unterlagen an folgende Adresse:

 

TÜV Rheinland Akademie GmbH

Bereich PersCert TÜV

"Rezertifizierung Wundseminare"

Alboinstraße 56
12103 Berlin

Tel.: 030 7562 360 6
Fax: 030 7562 360 9

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Internet: www.de.tuv.com www.certipedia.com

Bitte legen Sie auf jeden Fall folgende Unterlagen bei:

  • Urkunde des Wundexpertenkurses im Original (bitte machen Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen)
  • Liste der besuchten Fortbildungen/Fachtage
  • Kopien der Teilnahmebescheinigungen
  • Kopie Ihres Berufsabschlusses (Altenpflege, Krankenpflege o. Podologie, etc.)

 

 

Aktuelle Infos zur Rezertifizierung Wundexperte

Informationen zur Rezertifizierung Wundexperte ICW Antragsblatt zur Rezertifizierung

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an uns wenden.

Das Team der Akademie für Gesundheitsberufe und WUNDMANAGEMENT

Doreen Krieg und Martin Huber



 

Informationen zur Rezertifizierung für Kursabsolventen

Die gemeinsame Zertifizierungsstelle von ICW und PersCert TÜV hat seit 2008 die Zertifikate auf 5 Jahre befristet. Damit soll die Aktualität des Wissens und die fachliche Qualifizierung der Wundexperten bzw. Pflegetherapeuten gesichert werden.

 

Wie sind die Rezertifizierungsanforderungen zu verstehen?

  • Alle Absolventen seit 2008 müssen pro Jahr mindestens 8 Fortbildungspunkte nachweisen. Wie viele Fortbildungspunkte der ICW für eine Veranstaltung anerkennt, legt die Anerkennungs- und Zertifizierungsstelle bei Prüfung und Zulassung der Veranstaltung fest. In der Regel entspricht eine Unterrichtsstunde à 45 Min einem Punkt, ein Kongresstag = 6 Punkte.
  • Von den 40 Fortbildungspunkten in 5 Jahren müssen mindestens 32 Punkte in Form von persönlicher Anwesenheitsbestätigung bei den Veranstaltungen nachgewiesen werden. (Aufgrund der Corona-Krise wurde diese Anforderung ausgesetzt)
  • Als Alternative zur Anwesenheitsschulung können Sie max. 8 Punkte innerhalb des 5-jährigen Zeitraums durch die Bearbeitung von Studienbriefen oder e-learning Schulungen erbringen.
  • Einmalig im Verlauf der 5 Jahre und in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Mutterschutz) können auch 16 Stunden in einem Jahr geltend für zwei Jahre anerkannt werden.
  • Die fünf Jahre zählen ab dem Prüfungstermin, der im Zertifikat vermerkt ist. Die Laufzeit ist auf dem Zertifikat entsprechend befristetet.

Beispiel:
Ist das Prüfungsdatum der 23.11.2021, so muss der Absolvent bis zum 23.11.2026 acht Fortbildungspunkte nachweisen. Insgesamt müssen 5 x 8 Punkte (= 40) bis zum 23.11.2026 nachgewiesen werden.

 

Welche Fortbildungen werden für die Rezertifizierung anerkannt?

  • Berücksichtigt werden nur Rezertifizierungsangebote von anerkannten Bildungsträgern der ICW/PersCert TÜV oder die Kongresse der Fachgesellschaften (ICW/DGfW).
  • Auch angemeldete und von uns bestätigte Schulungen in Form von Studienbriefen oder e-learning Angeboten werden berücksichtigt.
  • Alle diese Schulungen werden bei der ICW angemeldet und registriert sowie mit Punkten ausgewiesen. Eine spätere Nachverfolgung ist somit gewährleistet.
  • Die nachträgliche Anerkennung anderer Fortbildungsveranstaltungen ist nicht vorgesehen, da für diese eine hinreichende Beurteilung der inhaltlichen und organisatorischen Aspekte unmöglich ist.
  • Wo erfahre ich, wann welche Veranstaltungen angeboten werden?
  • Bitte entnehmen Sie die Informationen der Kurslisten „Rezertifizierungsschulungen“, die monatlich auf der Homepage der ICW aktualisiert werden.

 

Wie dokumentiere ich meine Rezertifizierungsschulungen?

  • In dem Formblatt „Fortbildungsnachweis/Antrag Rezertifizierung“ werden die Veranstaltungen aufgelistet.
  • Jede Veranstaltung muss trotzdem mit einer Bescheinigung (Teilnahmebestätigung) des Bildungsträgers belegt werden.

 

Wie beantrage ich meine Rezertifizierung?

Sie reichen frühestens 3 Monate vor und spätestens 3 Monate nach Ablauf der fünf Jahre Ihre gesammelten Nachweise selbst beim TÜV ein. (Kontakt siehe unten) oder wickeln die Rezertifizierung über den Bildungsträger ab, falls er diesen Service für Kursteilnehmer anbietet.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Das ausgefüllte Formblatt „Fortbildungsnachweis/Antrag Rezertifizierung“
  • Die einzelnen Nachweise der besuchten Fortbildungen zur Rezertifizierung
  • Der Nachweis Ihrer Grundqualifikation (z. B.: Gesundheits- und Krankenpfleger oder Arzt…)
  • Ihr bisher gültiges Zertifikat

Gegen eine Gebühr (80,00 Euro € zzgl. ges. MwSt. Stand 1/2021) erhalten Sie dann ein aktualisiertes Zertifikat, das wieder 5 Jahre gilt.

Tipp: Bitte behalten Sie in den eigenen Unterlagen eine Kopie des „alten“ Zertifikats.

(Falls der Antrag online gestellt wird, reduziert sich die Gebühr um 10,00 Euro)

 

Wenn ich Wundexperte ICW/TÜV und Pflegetherapeut Wunde ICW/TÜV bin, muss ich dann beide Zertifikate rezertifizieren lassen?

Nein, das ist nicht nötig. Die Rezertifizierung gilt immer für den höheren der beiden Abschlüsse (Pflegetherapeut Wunde). Damit ist der vorherige (Wundexperte) eingeschlossen. Sie müssen derzeit daher auch keine getrennt ausgewiesenen Fortbildungen besuchen und keine doppelten Punkte sammeln.

 

Wenn Sie trotzdem das Zertifikat des Wundexperten neu ausgestellt haben möchten, so gilt Folgendes:
Sie senden beide Zertifikate zusammen mit den Nachweisen der 8 Punkte pro Jahr ein. Für die Ausstellung des zusätzlichen Zertifikats erheben wir eine Bearbeitungsgebühr (10 € zzgl. ges. MwSt. Stand 1/2020).

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Alte Bahnhofstraße 10/2
77933 Lahr

Tel: 07821 - 98 98 74
Fax: 07821 - 92 11 09