ERGÄNZUNGSMODUL ZUM ERFÜLLEN DER ANFORDERUNG AN SPEZIALISIERTE LEISTUNGSERBRINGER
nach Richtlinien der Initiative Chronische Wunden (ICW)
Das 1. Modul* der Fortbildung Fachtherapeut Wunde ICW® (FT) ergänzt mit seinen 32 Unterrichteinheiten das Basisseminar Wundexperte ICW®, um die Voraussetzungen an spezialisierte Leistungserbringer in der Wundversorgung - auf Grundlage der seit Januar 2022 gültigen Rahmenempfehlung zur häuslichen Krankenpflege - zu erfüllen. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein gültiges Zertifikat „Wundexperte ICW®“.
Bei dem Ergänzungsmodul handelt es sich um eine spezifische Zusatzqualifikation zur Versorgung von Menschen mit chronischen und schwer heilenden Wunden.
Sie sind Wundexpert/in ICW® und absolvieren das 1. Modul Fachtherapeut, dann erfüllen Sie die Zusatzqualifikation von 84 UE für spezialisierte Leistungserbringer.
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Seminar 1/2024
Tag 1: 18.04.2024: Pathophysiologie chron. Wunden, Diagnostik, Lymphologie
Tag 2: 22.04.2024: Komplexe Wundsituationen, Wundreinigung, Hautschäden
Tag 3: 23.04.2024: Tumorwunden, palliative Wundversorgung
Tag 4: 26.04.2024: Gesundheitsökonomie, Hygiene
Tag 5: 06.05.2024: Prüfung
Kursgebühr: 690,00 € zzgl. 19 % MwSt.
einen umfangreichen Seminarordner mit Handouts zu den Vorträgen, mit vielen Wundbildern in Farbe und Informationen der Initiative Chronische Wunden (ICW).Zugriff auf einen kennwortgeschützten Bereich mit vielen Zusatzinformationen, Links und Dokumenten rund um das Thema WundmanagementGetränke, Pausensnacks und Mittagessen (sind in der Teilnahmegebühr inclusive)
Jeder, der zuvor erfolgreich das Basisseminar Wundexperte ICW® absolviert hat und noch im Besitz eines gültigen Zertifikates ist.
36 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) theoretischer Unterricht Online und Präsenz
Schriftliche Prüfung (60 Minuten)
Dies Seminargebühr beträgt 690 € und ist USt. befreit nach §4 Nr. 21 a) bb) UStG.
Die Gebühr beinhaltet:
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der ICW das ausweist, dass Sie als verantwortliche Pflegefachkraft die Anforderung zur spezialisierten Leistungserbringung in der Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden erfüllen.
Inhalte: anhand des Curriculums „Fachtherapeut chron. Wunden ICW“, u. a.:
Die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-Richtlinie) ist am 01. April 2021 in Kraft getreten, darin sind verschiedene Anforderungen an spezialisierte Leistungserbringer formuliert. Für diesen Bereich wird von Pflegefachpersonen eine besondere Qualifikation gefordert. Dabei werden laut Rahmenempfehlung zwischen Leitung und Mitarbeiter („verantwortliche Pflegefachkraft bzw. die Fachbereichsleitung sowie die übrigen an der Versorgung beteiligten Pflegefachkräfte“) der Einrichtung unterschieden.
Alle Absolventen mit gültigem Zertifikat Wundexperte ICW®, die den Nachweis der geforderten 84 UE für die „übrigen an der Versorgung beteiligten Pflegefachkräfte“ der spezialisierten Leistungserbringer benötigen, können aufbauend auf das Seminar Wundexperte ICW® das Modul 1 des Fachtherapeut Wunde ICW® (Schwerpunkt Ulcus Cruris) plus 4 UE (Abstimmung Zertifizierungsstelle) absolvieren und eine Prüfung ablegen. Es wird ein spezielles Zertifikat (Zwischenzeugnis/Zertifikat Modul 1 Fachtherapeut Wunde ICW®) mit inhaltlichen und quantitativem Nachweis ausgestellt, welches den Umfang von 88 UE Theorie ausweist.
Falls der Teilnehmer nachträglich den Abschluss Fachtherapeut Wunde ICW® anstrebt, kann das Modul anerkannt werden, wenn dieser innerhalb der nächsten zwei Jahre ab Modulabschluss angetreten wird.
Quellen zum Nachlesen: ICW
Ab 01.01.2022 ist die Vereinbarung zur § 6 Rahmenempfehlung - HKP 16-21 – in Kraft getreten.
Die Versorgung von Versicherten mit chronischen und schwer heilenden Wunden soll durch spezialisierte Leistungserbringer erfolgen, die entsprechende Qualifikationen mit einer vorgeschriebenen Mindeststundenzahl besucht haben.
Was ist ein spezialisierter Leistungserbringer?
Ein spezialisierter Pflegedienst oder eine spezialisierte Einrichtung außerhalb der Häuslichkeit (wie zum Beispiel ein Wundzentrum)
Achtung!
Nur im Einzelfall darf ein nicht spezialisierter Leistungserbringer die Versorgung von chronischen schwer heilenden Wunden übernehmen.
Übergangsregelung zur Qualifikation der verantwortlichen Pflegefachkraft/Fachbereichsleitung bei bestehenden Pflegediensten:
Hiernach kann ein Pflegedienst für eine Übergangszeit von 2 Jahren nach Inkrafttreten der Rahmenempfehlungen als spezialisierter Pflegedienst gelten, auch wenn die Leitungskraft noch nicht abschließend die in den Rahmenempfehlungen geregelten Anforderungen erfüllt.
Verantwortliche Pflegefachperson „Wundversorgung“
abgeschlossene Ausbildung Pflegefachperson+ Zusatzqualifikation Versorgung chron. und schwerheilender Wunden 84 Stunden Theorie (WE-Kurs 56 Std. + 32 Stunden Modul 1 Fachtherapeut chron. Wunden)
Alle Absolventen mit gültigem Zertifikat Wundexperte ICW®, die den Nachweis der geforderten 84 UE für die „übrigen an der Versorgung beteiligten Pflegefachkräfte“ der spezialisierten Leistungserbringer benötigen, können aufbauend auf das Seminar Wundexperte ICW® das Modul 1 des Fachtherapeut Wunde ICW® (Schwerpunkt Ulcus Cruris) plus 4 UE (Abstimmung Zertifizierungsstelle) absolvieren und eine Prüfung ablegen. Es wird ein spezielles Zertifikat (Zwischenzeugnis/Zertifikat Modul 1 Fachtherapeut Wunde ICW®) mit inhaltlichen und quantitativem Nachweis ausgestellt, welches den Umfang von 88 UE Theorie ausweist.
Alte Bahnhofstraße 10/2
77933 Lahr
Tel: 07821 - 98 98 74
Fax: 07821 - 92 11 09
nach ICW-Richtlinien